Antrag auf Unterrichtsbefreiung
Hinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass laut Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb - VVSchulB) eine Beurlaubung nur in einem wichtigen Ausnahmefall erfolgen darf.
Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung. Ausnahmegenehmigungen sind im besonders begründeten Einzelfall zulässig, insbesondere wenn die Eltern aus beruflichen Gründen nachweislich nicht den Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit antreten können.
Antrag auf Unterrichtsbefreiung